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Bedingungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Der Antrag erfolgt für einen in der Schweiz wohnhaften Patienten.

  2. Das Kostengutsprachegesuch wurde durch die Krankenversicherung 2 x abgelehnt (d.h. nach Wiedererwägung) oder ist offensichtlich aussichtlos.

  3. Der Grund der Ablehnung ist bekannt. Die Versicherung stützt ihren Entscheid auf sämtliche verfügbare Literatur (die z.B. vom Hersteller des Arzneimittels zur Verfügung gestellt wurde).

  4. Es gibt keine zweckmässige, zugelassene medizinische Alternative.

  5. Anonymisierte Unterlagen zu Punkten 2 und 3 müssen eingereicht werden.

  6. Die Patienten wurden über diesen Antrag und die damit verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten aufgeklärt und sind damit einverstanden.

Ausführliche Details sind den AGBs zu entnehmen.