Bedingungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Der Antrag erfolgt für einen in der Schweiz wohnhaften Patienten.
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Das Kostengutsprachegesuch wurde durch die Krankenversicherung 2 x abgelehnt (d.h. nach Wiedererwägung) oder ist offensichtlich aussichtlos.
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Der Grund der Ablehnung ist bekannt. Die Versicherung stützt ihren Entscheid auf sämtliche verfügbare Literatur (die z.B. vom Hersteller des Arzneimittels zur Verfügung gestellt wurde).
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Es gibt keine zweckmässige, zugelassene medizinische Alternative.
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Anonymisierte Unterlagen zu Punkten 2 und 3 müssen eingereicht werden.
- Die Patienten wurden über diesen Antrag und die damit verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten aufgeklärt und sind damit einverstanden.
Ausführliche Details sind den AGBs zu entnehmen.